Wir helfen Ihnen, Ihre Immobilie mit der Abwicklung der Bewohnbarkeitsbescheinigung und des Energiepasses auf einen ordnungsgemäßen Verkauf vorzubereiten.
Heutzutage werden Immobilien mit einer gültigen Bewohnbarkeitsbescheinigung übergeben. Dies ist eine unumgängliche Voraussetzung, die Sie alle 10 Jahre erneuern müssen.
Sollte Ihre Immobilie jedoch älter als 10 oder 15 Jahre sein, erfüllt sie möglicherweise diese Bedingung nicht.
Wenn Sie in ihr wohnen, ist das kein Problem. Die Bewohnbarkeitsbescheinigung muss jedoch gültig sein, wenn Sie einem Käufer beweisen wollen, dass das Objekt über die zum Bewohnen erforderlichen Grundversorgungen verfügt.
Um Ihre Immobilie verkaufen zu können, muss sie über einen Energiepass verfügen. Seit 2013 ist der Energiepass obligatorisch und eine unabdingbare Grundvoraussetzung für diese Transaktion.
Mit der Bewilligung dieses Zertifikats wird Ihnen das Energieetikett ausgehändigt. Diese Etikett – ähnlich dem der Haushaltsgeräte – gibt die Einstufung Ihrer Immobilie bezüglich des Emissions- und Verbrauchstests an.
Die Skala reicht von A bis G, von sehr bis wenig effizient.
Zuallererst vergewissern Sie sich bitte, alle erforderlichen Unterlagen für diesen Auftrag zu haben.
*Für Bewohnbarkeitsbescheinigung.
**Für Energiepass.
Füllen Sie das Formular aus und wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung.
Telefon : +34 971 755 945
Email: info@estudi-cat.com
Aquest projecte està cofinançat en un 50% amb càrrec al programa Operatiu FEDER 2014-2020 de les Illes Balears.